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Was Sie über Türöffnung Lichtes Maß wissen sollten

02.06.2025 13 mal gelesen 0 Kommentare
  • Das lichte Maß bezeichnet die tatsächliche Breite der Türöffnung, durch die man hindurchgehen kann.
  • Für eine fachgerechte Türöffnung muss das lichte Maß bekannt sein, um das passende Werkzeug auswählen zu können.
  • Bei engen lichten Maßen kann die Türöffnung schwieriger und zeitaufwendiger sein.

Definition und Bedeutung des lichten Türöffnungsmaßes

Das lichte Türöffnungsmaß – oft auch als „lichte Durchgangsbreite“ oder „lichte Höhe“ bezeichnet – ist das exakte Maß, das nach dem Einbau der Zarge tatsächlich als freier Durchgang zur Verfügung steht. Klingt erstmal simpel, aber hier steckt der Teufel im Detail: Es geht eben nicht um das Rohbaumaß oder das Türblattmaß, sondern wirklich nur um den nutzbaren Raum, den man durchschreiten kann. Das ist der Wert, der im Alltag zählt – zum Beispiel, wenn ein Rollstuhl, ein großes Möbelstück oder einfach nur mehrere Personen bequem durch die Tür passen sollen.

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Warum ist das so wichtig? Ganz einfach: Das lichte Maß entscheidet darüber, ob eine Tür als barrierefrei gilt, ob sie für Fluchtwege zugelassen ist oder ob sie im Alltag für bestimmte Nutzergruppen überhaupt praktikabel ist. Ein zu knapp bemessenes lichtes Maß kann massive Einschränkungen verursachen – und das lässt sich nachträglich kaum oder nur mit großem Aufwand korrigieren. In der Praxis sind es oft wenige Zentimeter, die den Unterschied machen zwischen Komfort und Frust.

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Besonders kritisch wird es, wenn mehrere Gewerke beteiligt sind: Schon kleine Abweichungen beim Einbau der Zarge, bei der Wahl des Materials oder durch Putzauftrag können das lichte Maß verändern. Wer hier nicht präzise plant und misst, riskiert spätere Probleme – etwa, dass Normen für Barrierefreiheit oder Brandschutz nicht eingehalten werden. Und mal ehrlich: Wer will schon eine Tür, durch die das neue Sofa nicht passt?

Fazit: Das lichte Türöffnungsmaß ist der entscheidende Wert für den tatsächlichen Nutzen einer Türöffnung. Es ist mehr als nur eine Zahl – es ist das Maß, das am Ende wirklich zählt, wenn Funktionalität, Komfort und Zugänglichkeit auf dem Spiel stehen.

Verbindliche Türöffnung DIN Maße im Überblick

Verbindliche Türöffnung DIN Maße sind in Deutschland klar geregelt und dienen als verbindliche Grundlage für Planung, Bau und Abnahme von Türöffnungen. Die wichtigsten Normen, die hier greifen, sind die DIN 18100 für Maueröffnungsmaße und die DIN 18101 für Türblattmaße. Diese Standards sorgen dafür, dass Türen, Zargen und Wände reibungslos zusammenpassen – und das unabhängig vom Hersteller.

  • DIN 18100: Regelt die Maße der Maueröffnung, also das Rohbaumaß, das für den Einbau von Stahlzargen vorgesehen ist. Hier werden Standardbreiten wie 635 mm, 760 mm, 885 mm, 1010 mm, 1135 mm und 1260 mm festgelegt. Die Höhe beträgt in der Regel 2005 mm.
  • DIN 18101: Definiert die Türblattmaße für Innentüren. Typische Breiten sind 610 mm, 735 mm, 860 mm, 985 mm, 1110 mm und 1235 mm, jeweils bei einer Standardhöhe von 1985 mm.
  • Lichtes Maß nach DIN: Die Normen geben nicht nur Rohbaumaße und Türblattgrößen vor, sondern ermöglichen auch die exakte Berechnung des lichten Durchgangs. So wird sichergestellt, dass nach dem Einbau der Zarge das lichte Maß innerhalb der Toleranzen bleibt und den Anforderungen – etwa für Barrierefreiheit – genügt.

Wichtig: Diese Maße sind verbindlich, sobald nach DIN gebaut wird. Abweichungen sind nur mit gesonderter Planung und Abstimmung möglich. Wer auf Nummer sicher gehen will, orientiert sich an den genannten Standardmaßen und berücksichtigt die Vorgaben der DIN 18100 und DIN 18101 bereits in der Entwurfsphase.

Vorteile und Nachteile des lichten Türöffnungsmaßes bei der Türplanung

Pro Contra
Ermöglicht die exakte Planung für tatsächliche Nutzbarkeit des Durchgangs Erfordert sorgfältiges Nachmessen nach dem Einbau der Zarge
Entscheidend für Barrierefreiheit und Komfort in Alltag und Fluchtwegen Kleine Fehler können zu teuren Nachbesserungen oder Einschränkungen führen
Erfüllt bauliche Vorschriften, z. B. für Rollstuhlfahrer oder Brandschutz Wird oft mit Rohbaumaß oder Türblattmaß verwechselt
Vermeidet böse Überraschungen etwa beim Möbeltransport oder bei Sonderanforderungen Durch verschiedene Gewerke, Putz oder Bodenbeläge kann das Maß ungewollt verringert werden
Sichert langfristige Funktionalität und flexible Nutzung des Raumes Erhöht den Abstimmungsaufwand zwischen Architekt, Handwerker und Türhersteller

Unterschiede zwischen Rohbaumaß, Türblattmaß und lichtem Maß

Die Begriffe Rohbaumaß, Türblattmaß und lichtes Maß werden im Bauwesen oft verwechselt, obwohl sie jeweils eine ganz eigene Funktion erfüllen. Wer beim Planen oder Renovieren nicht genau hinschaut, riskiert teure Fehler. Was steckt nun wirklich dahinter?

  • Rohbaumaß: Dieses Maß beschreibt die Öffnung in der Wand, bevor Zarge oder Tür eingebaut werden. Es ist das „Brutto“-Maß, das Maurer oder Trockenbauer herstellen. Abweichungen von wenigen Millimetern können hier schon später zu Problemen führen, etwa wenn die Zarge nicht passt oder nachträglich ausgeglichen werden muss.
  • Türblattmaß: Das ist die tatsächliche Größe des Türflügels – also das Element, das später sichtbar auf- und zugeht. Das Türblattmaß ist kleiner als das Rohbaumaß, weil die Zarge noch dazwischen sitzt. Die Auswahl des Türblatts richtet sich nach den DIN-Normen, aber Achtung: Nicht jedes Türblatt passt automatisch in jede Rohbauöffnung.
  • Lichtes Maß: Hier wird’s spannend. Das lichte Maß ist der freie Durchgang, nachdem alles montiert ist. Es hängt von der Zargenbreite, eventuellen Dichtungen und der Einbaugenauigkeit ab. Für Rollstuhlfahrer, Möbeltransporte oder Fluchtwege ist dieses Maß ausschlaggebend – und es ist oft kleiner, als viele denken.

Wer also eine Tür plant, sollte diese drei Maße nicht durcheinanderbringen. Nur wenn alle korrekt aufeinander abgestimmt sind, funktioniert die Tür am Ende reibungslos und ohne böse Überraschungen.

Praktische Anwendung: So bestimmen Sie das passende Türöffnungsmaß

Um das passende Türöffnungsmaß für Ihr Bauvorhaben zu bestimmen, ist ein systematisches Vorgehen gefragt. Die folgenden Schritte helfen dabei, das optimale Maß zu ermitteln und spätere Anpassungen zu vermeiden.

  • 1. Bedarf analysieren: Überlegen Sie, wie die Tür genutzt wird. Muss sie barrierefrei sein? Ist ein erhöhter Durchgang für sperrige Gegenstände nötig? Die spätere Nutzung beeinflusst das erforderliche lichte Maß maßgeblich.
  • 2. Bauliche Gegebenheiten prüfen: Vermessen Sie die vorhandene Wandöffnung exakt – und zwar an mehreren Stellen, um eventuelle Abweichungen oder Schiefstellungen zu erkennen. Unebenheiten im Mauerwerk können das spätere lichte Maß spürbar beeinflussen.
  • 3. Zargentyp und -material festlegen: Entscheiden Sie sich für eine Holz- oder Stahlzarge. Die Materialwahl hat direkten Einfluss auf die Maße, da die Zargenstärke variiert. Auch Sonderzargen, etwa für Feuerschutz oder Schallschutz, benötigen oft mehr Platz.
  • 4. DIN-Maße als Ausgangspunkt nutzen: Orientieren Sie sich an den Standardmaßen der DIN 18100 und DIN 18101, passen Sie diese aber gegebenenfalls an Ihre individuelle Situation an. Bei Abweichungen ist eine genaue Abstimmung mit dem Türenhersteller ratsam.
  • 5. Toleranzen berücksichtigen: Planen Sie stets einen kleinen Spielraum für Bautoleranzen ein. Gerade bei Altbauten oder ungenauen Wänden kann das entscheidend sein, damit die Zarge später korrekt eingebaut werden kann.
  • 6. Endmaß kontrollieren: Nach Einbau der Zarge unbedingt das lichte Maß nachmessen. Nur so stellen Sie sicher, dass die Türöffnung den Anforderungen entspricht und keine bösen Überraschungen drohen.

Mit dieser Vorgehensweise vermeiden Sie Planungsfehler und stellen sicher, dass Ihre Türöffnung wirklich zum Raum und zu Ihren Bedürfnissen passt. Ein bisschen Sorgfalt bei der Ermittlung des Türöffnungsmaßes zahlt sich am Ende doppelt aus.

Beispiel: Ermittlung des lichten Maßes an einer Innenwand

Stellen wir uns vor, Sie stehen vor einer frisch gemauerten Innenwand und möchten wissen, wie viel Platz nach dem Einbau der Türzarge tatsächlich bleibt. Die Ermittlung des lichten Maßes läuft in der Praxis so ab:

  • Rohbauöffnung exakt messen: Mit einem Maßband wird die Breite und Höhe der Wandöffnung an mehreren Punkten genommen – oben, mittig und unten. Gerade bei Altbauten können hier Unterschiede von einigen Millimetern auftreten, die später entscheidend sind.
  • Zargenmaß laut Hersteller ermitteln: Hersteller geben für ihre Zargen die exakten Einbaumaße an. Diese Werte sind entscheidend, da sie die Breite und Höhe des Zargenprofils berücksichtigen, das später die Öffnung verkleinert.
  • Berechnung des lichten Maßes: Ziehen Sie die Breite der Zarge (beidseitig) sowie eventuelle Dichtungen oder Verkleidungen von der gemessenen Rohbauöffnung ab. Beispiel: Bei einer Rohbauöffnung von 900 mm Breite und einer Zargenbreite von 32 mm pro Seite ergibt sich ein lichtes Maß von 836 mm.
  • Prüfung auf Normkonformität: Vergleichen Sie das berechnete lichte Maß mit den Anforderungen, etwa für Barrierefreiheit oder Fluchtwege. Gegebenenfalls muss die Rohbauöffnung angepasst werden, um die Mindestmaße zu erreichen.
  • Nachkontrolle nach Einbau: Nach dem Einbau der Zarge empfiehlt sich eine erneute Messung. So stellen Sie sicher, dass das tatsächliche lichte Maß mit der Planung übereinstimmt und keine bösen Überraschungen entstehen.

Dieses Vorgehen ist nicht nur für Neubauten relevant, sondern auch bei Sanierungen oder dem Austausch alter Türen. Nur wer hier sorgfältig arbeitet, erhält am Ende eine Türöffnung, die wirklich nutzbar ist.

Maßtabelle: Gängige Türöffnung Standardmaße im Vergleich

Wer auf Nummer sicher gehen will, greift auf die etablierten Standardmaße für Türöffnungen zurück. Diese Maße sind das Ergebnis jahrelanger Praxis und berücksichtigen typische Anforderungen an Funktion, Komfort und Kompatibilität mit gängigen Türsystemen. In der Praxis gibt es jedoch feine Unterschiede, die sich auf die spätere Nutzung auswirken können – besonders, wenn es um Sonderwünsche oder spezielle bauliche Situationen geht.

Im Folgenden ein kompakter Vergleich der gängigsten Türöffnung Standardmaße, wie sie in Neubauten und bei Modernisierungen am häufigsten vorkommen:

  • Breite 610 mm: Wird oft in kleinen Nebenräumen oder als Abstellkammer-Tür eingesetzt. Für den alltäglichen Gebrauch ausreichend, aber für barrierefreie Lösungen nicht geeignet.
  • Breite 735 mm: Häufig in Wohnbereichen und als Standard für Zimmertüren genutzt. Hier passen die meisten Möbelstücke noch durch, aber für Rollstühle wird es schon eng.
  • Breite 860 mm: Das Maß der Wahl für komfortable Bewegungsfreiheit. Ideal, wenn größere Gegenstände transportiert werden müssen oder einfach mehr Platz gewünscht ist.
  • Breite 985 mm und mehr: Diese Maße sind für besondere Anforderungen gedacht, etwa für barrierefreie Zugänge, öffentliche Gebäude oder Fluchtwege. Hier spielt das lichte Maß eine zentrale Rolle, weil es gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen muss.

Bei der Höhe sind 1985 mm und 2110 mm die gebräuchlichsten Werte. Höhere Türöffnungen werden meist bei Sonderlösungen oder in repräsentativen Räumen eingesetzt.

Wichtig: Wer von diesen Standardmaßen abweichen möchte, sollte frühzeitig mit allen Beteiligten sprechen. Denn selbst kleine Änderungen können große Auswirkungen auf Statik, Kosten und spätere Nutzbarkeit haben.

Tipps zur Berücksichtigung von Toleranzen und Sonderfällen

Toleranzen und Sonderfälle können beim Türöffnungsmaß schnell zur Stolperfalle werden, wenn sie nicht von Anfang an bedacht werden. Besonders bei Altbauten, ungewöhnlichen Wandaufbauten oder nachträglichen Umbauten kommt es immer wieder zu Überraschungen, die Standardlösungen sprengen.

  • Messungen immer mehrfach durchführen: Einmal gemessen ist nicht genug – kleine Abweichungen zwischen Boden und Decke oder schiefe Wände führen zu ungleichen Maßen. Mehrere Messpunkte verhindern böse Überraschungen beim Einbau.
  • Setzen Sie auf flexible Zargenlösungen: Spezielle Zargen mit verstellbaren Profilen oder Ausgleichsmöglichkeiten helfen, wenn das Mauerwerk nicht exakt im Lot ist. Das spart Zeit und vermeidet unschöne Spalten.
  • Berücksichtigen Sie Putz, Estrich und Beläge: Häufig werden Maße im Rohbau genommen, aber der finale Bodenbelag oder ein zusätzlicher Putzauftrag verändern das lichte Maß nachträglich. Kalkulieren Sie diese Schichten unbedingt mit ein.
  • Sonderfälle frühzeitig erkennen: Bei Brandschutztüren, Schallschutztüren oder Türen in Fluchtwegen gelten oft strengere Vorgaben. Hier sind nicht nur Maße, sondern auch Einbauhöhen, Türschließer oder spezielle Dichtungen zu beachten.
  • Kommunikation mit Fachplanern: Ungewöhnliche Raumkonzepte, schräge Wände oder denkmalgeschützte Bausubstanz erfordern individuelle Lösungen. Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit Architekten oder Türenherstellern, um teure Nacharbeiten zu vermeiden.

Ein kleiner Mehraufwand bei der Planung zahlt sich immer aus, wenn am Ende alles passt – auch bei schwierigen Gegebenheiten.

Barrierefreiheit und besondere Anforderungen an das lichtes Maß

Barrierefreiheit verlangt beim lichten Türöffnungsmaß nach besonderen Lösungen, die weit über Standardvorgaben hinausgehen. Wer eine wirklich zugängliche Umgebung schaffen will, muss die einschlägigen Vorschriften wie DIN 180401 und einschlägige Landesbauordnungen im Blick behalten. Diese fordern in der Regel ein lichtes Maß von mindestens 900 mm für Türen in barrierefreien Wohnungen und öffentlichen Gebäuden. Für Rollstuhlfahrer, Menschen mit Gehhilfen oder Kinderwagen ist das die absolute Untergrenze – weniger geht schlichtweg nicht.

  • Automatische Türsysteme: In öffentlichen Bereichen werden oft automatische Türantriebe eingesetzt. Diese benötigen nicht nur mehr Platz im Durchgang, sondern auch seitlich ausreichend Freiraum für Sensoren und Bedienelemente.
  • Kontrastreiche Gestaltung: Neben dem Maß spielt die optische Erkennbarkeit eine Rolle. Türen und Zargen sollten sich farblich vom Umfeld abheben, damit Menschen mit Sehbehinderung sie leichter finden.
  • Schwellenlose Übergänge: Ein durchgängiges, ebenes Bodenniveau ist für barrierefreie Türen Pflicht. Selbst kleine Schwellen können zur Stolperfalle werden und müssen vermieden oder maximal 2 cm hoch ausgeführt werden.
  • Türdrücker und Beschläge: Die Höhe und Form der Beschläge beeinflussen die Nutzbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit. Vorgeschrieben sind meist Drücker in 85–105 cm Höhe, die leicht bedienbar sind.
  • Besondere Anforderungen in Flucht- und Rettungswegen: Hier sind nicht nur die lichten Maße, sondern auch die Öffnungsrichtung und die Möglichkeit zur barrierefreien Bedienung im Notfall entscheidend.

Fazit: Wer barrierefrei plant, muss das lichte Maß konsequent an den Bedürfnissen der Nutzer ausrichten und technische wie gestalterische Details von Anfang an mitdenken.

1 Quelle: DIN 18040-2, Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen.

Zusammenfassung: Wichtigste Punkte für die Planung Ihrer Türöffnung

Für eine wirklich gelungene Türöffnung ist Weitblick gefragt: Wer bereits in der frühen Planungsphase strategisch denkt, kann spätere Kompromisse und aufwendige Nachbesserungen vermeiden. Entscheidend ist, dass nicht nur Maße, sondern auch Funktion, Komfort und zukünftige Nutzungsoptionen berücksichtigt werden.

  • Berücksichtigen Sie zukünftige Veränderungen, etwa eine spätere Umnutzung des Raums oder altersgerechtes Wohnen. Ein großzügig bemessenes lichtes Maß kann spätere Anpassungen erheblich erleichtern.
  • Planen Sie die Position der Türöffnung im Raum so, dass sie den Verkehrsfluss nicht behindert und Möbel sinnvoll gestellt werden können. Eine falsch platzierte Tür kann die gesamte Raumwirkung beeinträchtigen.
  • Beziehen Sie technische Entwicklungen ein, zum Beispiel smarte Türsysteme oder spezielle Schallschutzanforderungen. Solche Features beeinflussen die Wahl von Zarge und Beschlägen und damit auch das lichte Maß.
  • Vergessen Sie nicht die Koordination mit anderen Gewerken: Elektroinstallationen, Heizkörper oder Lichtschalter in unmittelbarer Nähe zur Türöffnung können zu Konflikten führen, wenn sie nicht frühzeitig abgestimmt werden.
  • Dokumentieren Sie alle Maße und Sonderlösungen sorgfältig. So lassen sich spätere Reklamationen oder Missverständnisse mit Handwerkern vermeiden.

Wer diese Punkte beherzigt, schafft nicht nur eine normgerechte, sondern auch eine zukunftssichere und komfortable Türlösung – ganz ohne böse Überraschungen.


FAQ zum lichten Türöffnungsmaß: Das Wichtigste auf einen Blick

Was versteht man unter dem lichten Türöffnungsmaß?

Das lichte Türöffnungsmaß ist der tatsächlich nutzbare Durchgang einer Tür nach dem Einbau der Zarge. Es bezeichnet die Breite und Höhe, die nach Abzug von Zargenprofil, Dichtungen und eventuellen Belägen für den freien Durchgang zur Verfügung steht – und ist somit das Maß, das im Alltag entscheidend ist.

Welche Standardmaße gibt es für das lichte Türöffnungsmaß?

Die gängigsten Standardmaße richten sich nach den DIN-Normen und liegen z. B. bei Breiten von 610 mm, 735 mm, 860 mm, 985 mm, 1110 mm und 1235 mm mit einer Standardhöhe von 1985 mm. Das lichte Maß ist allerdings stets etwas kleiner als das Rohbaumaß oder Türblattmaß, da die Zarge Platz einnimmt.

Warum ist das lichte Maß für Barrierefreiheit so wichtig?

Für barrierefreie Zugänge schreiben Normen wie die DIN 18040 ein minimales lichtes Türöffnungsmaß von 900 mm vor. Nur so ist gewährleistet, dass Rollstühle, Kinderwagen oder Gehhilfen problemlos passieren können. Ein zu gering bemessenes Maß bedeutet Einschränkungen im Alltag und ist mit großem Aufwand nur schwer nachträglich zu korrigieren.

Wie wird das lichte Maß an einer Türöffnung richtig gemessen?

Das lichte Maß wird nach dem vollständigen Einbau der Türzarge gemessen. Gemessen wird der freie Abstand zwischen den fertigen Zargeninnenkanten in der Breite sowie die Höhe zwischen fertigem Fußboden und oberer Zargenbegrenzung. So erhält man das tatsächlich nutzbare Durchgangsmaß.

Welche typischen Fehler können beim lichten Türöffnungsmaß passieren?

Häufige Fehler sind die Verwechslung von Rohbaumaß, Türblattmaß und lichtem Maß sowie das Nichtbeachten von Putz, Estrich oder Bodenbelägen, die das Maß nachträglich verkleinern. Auch ungenaues Messen oder der Einsatz ungeeigneter Zargen führen zu Problemen. Um Planungsfehler zu vermeiden, sollten alle Maße mehrfach überprüft und mit den DIN-Normen abgeglichen werden.

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Zusammenfassung des Artikels

Das lichte Türöffnungsmaß ist das tatsächlich nutzbare Durchgangsmaß einer Tür und entscheidend für Komfort, Barrierefreiheit sowie die Einhaltung von DIN-Normen.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Unterscheiden Sie zwischen Rohbaumaß, Türblattmaß und lichtem Maß: Das lichte Türöffnungsmaß beschreibt den tatsächlich nutzbaren Durchgang nach Einbau der Zarge – nicht das Rohbaumaß oder das Türblattmaß. Nur das lichte Maß ist für die praktische Nutzung, Barrierefreiheit und den Möbeltransport entscheidend.
  2. Planen Sie das lichte Maß frühzeitig und exakt: Schon in der Entwurfsphase sollten Sie die Vorgaben der relevanten DIN-Normen (z.B. DIN 18100 und DIN 18101) berücksichtigen. Stimmen Sie Zargentyp, Wandaufbau und spätere Nutzung genau ab, um böse Überraschungen beim Einbau zu vermeiden.
  3. Berücksichtigen Sie alle baulichen Einflüsse: Putz, Estrich, Bodenbeläge oder ungenaue Mauerarbeiten können das lichte Maß nachträglich verringern. Planen Sie daher immer einen kleinen Toleranzspielraum ein und messen Sie mehrfach an verschiedenen Stellen nach.
  4. Denken Sie an besondere Anforderungen wie Barrierefreiheit: Für barrierefreie Zugänge ist ein lichtes Maß von mindestens 900 mm vorgeschrieben. Achten Sie auf schwellenlose Übergänge, geeignete Türdrücker und, falls notwendig, auf automatisierte Türsysteme für zusätzliche Nutzerfreundlichkeit.
  5. Kontrollieren Sie das lichte Maß nach dem Einbau: Nach Montage der Zarge sollten Sie das lichte Maß nochmals prüfen, um sicherzustellen, dass alle Normen und Anforderungen eingehalten wurden. Dokumentieren Sie die Ergebnisse, um spätere Reklamationen zu vermeiden.

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